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Channel: Kommentare zu: Die EZB vor dem Bundesverfassungsgericht, Teil 2
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Von: Dr. Hartmut Rensen

Selbstverständlich nicht, sondern man könnte – wie schon ausgeführt – geringere Anforderungen an eine Beteiligung des Bundestages stellen. Man könnte umgekehrt auch Begründungserfordernisse für eine...

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Von: Leser

Ohne mich zu sehr in die spannende Diskussion einzuklinken: “Fazit: Unrealistisch. Dementsprechend wird der Bundestag jeder Maßnahme zustimmen und führt ein Verweis auf die demokratische Legitimation...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Meine Anmerkung hatte Äußerungen von MdB zum Hintergrund über die “Zustimmungsmaschinerie” anlässlich einer in diesem Jahr durchgeführten Veranstaltung. Ich will, wie sich aus meinen Kommentaren...

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Von: Aufmerksamer Leser

Der historische Kern der demokratischen Idee ist, dass keine Ausgaben des Staates entstehen können, die das Parlament nicht verantwortet. Denn nur das Parlament ist seinerseits den Bürgern gegenüber...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Die Beschreibung des Problems ist insofern unvollständig, als hinzuzufügen ist, dass erst die Ankündigung unbegrenzter Ankäufe die Finanzmärkte beruhigt hat und ein Rückschritt hinter diese Linie...

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Von: Aufmerksamer Leser

Der Maßstab dürfte doch klar sein: Wenn es ausgabenwirksam ist, muss der Bundestag vorab zustimmen. Wenn “das ganze System der Währungsunion” dann nicht funktioniert (was ich persönlich nicht glaube),...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Das ist nun doch ein wenig schlicht! Wie konkret muss die zustimmungsbedürftige Maßnahme beschrieben sein, um überhaupt zustimmungsfähig zu sein? Kann eine iSd. der Zustimmungsfähigkeit konkret...

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Von: Aufmerksamer Leser

Nun ja, das Budgetrecht ist in gewisser Weise schlicht. Die ausgabenwirksame Maßnahme muss im einzelnen beschrieben sein, damit ihr der Bundestag zustimmen kann. Umgekehrt: was man nicht beschreiben...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Allerdings wird auch sonst mehr oder weniger bestimmten Ermächtigungen zugestimmt, und eben darum könnte es gehen. Eine Demokratie verlangt schließlich keineswegs stets 100%ige Bestimmtheit. Allerdings...

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Von: Aufmerksamer Leser

Ich stimme vollkommen zu. Es gibt sogar ausdrückliche Bestimmungen zu Ausnahmen, wie zB Art. 112 GG. Es geht aber doch um die Besonderheit, dass es um 1/3 Haftung für ein Programm geht, welches die EZB...

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Von: Die EZB vor dem Bundesverfassungsgericht, Teil 1

[...] Teil 2 des Verhandlungsberichts folgt morgen. [...]

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Von: Dr. Hartmut Rensen

1. Ein Gedanke zur Zulässigkeit: Kann man die ASt. unter Hinweis auf die bloßen Ankündigungen der EZB auf später vertrösten und die Antrage als unzulässig würdigen, wenn unzweifelhaft angreifbare...

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Von: AufmerksamerLeser

@Hartmut Rensen: Für die Zulässigkeit der Beschwerden (nicht des Antrags im Organstreitverfahren) bleibt nur Art. 38 GG. Als prinzipale Ultra-vires Kontrolle (also ohne betroffenes Freiheitsgrundrecht...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Mir geht es nicht nur um einen rechtlichen Knflikt zwischen Unionsrecht und Verfassungsrecht, der gleichwohl denkbar ist, wenn nämlich die EZB Ihre Befugnisse anders und weiter versteht, also etwa...

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Von: Ataufmerksamer Leser

Wenn sich die Währungsunion nicht so entwickelt, wie durch das zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht vereinbart, fällt Grundlage und Gegenstand der deutschen Beteiligung daran weg. Hat der...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Ja, und das danach naheliegende Vorgehen hätte volkswirtschaftliche Folgen (deutliche Aufwertung einer eigenen Währung, rasanter Fall der Exportrate, …), die kein Politiker verantworten kann. Fazit:...

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Von: Aufmerksamer Leser

@Hartmut Rensen: Ich verstehe das Argument verfassungsrechtlich nicht. Das Parlament soll bei den ganz wichtigen Entscheidungen rausgehalten werden, weil es zur “Zustimmungsmaschine” degeneriert???...

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Von: Dr. Hartmut Rensen

Die Konsequenzen aus einer Erkenntnis, dass ein Parlament mit fortlaufenden Zustimmungen zu bestimmten Maßnahmen “nach Maßgabe der Finanzmärkte” überfordert ist, können durchaus unterschiedlich...

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Von: Aufmerksamer Leser

Wer soll es denn entscheiden? Die Finanzmärkte? Die Exekutive?

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